Die Staatsanwaltschaft bestätigt das Verfahren

Die bei dem Obersten Kassations- und Gerichtshof angesiedelte Staatsanwaltschaft (PICCJ) bestätigte am Mittwoch, dem 14. Oktober 2026, dass ihre Abteilung für Strafverfolgung die Akte Nr. 48/76/P/2026 zur Annullierung der im Dezember 2024 abgehaltenen Präsidentschaftswahl führt. Die Staatsanwaltschaft ordnete die Ermittlung gegen Unbekannt am 27. Juli 2026 an, was bedeutet, dass sie sich gegen die mutmaßlichen Taten und nicht gegen namentlich genannte Personen richtet. Die Behörde bezeichnete diesen Schritt als zwingendes Verfahrensstadium nach der Strafprozessordnung für Beschwerden, die die rechtlichen Voraussetzungen erfüllen. Die Erklärung wurde abgegeben, nachdem Informationen über den Fall öffentlich geworden waren, und bestätigte die Akte auf Anfrage der Beschwerdeführer.

Angesichts des nichtöffentlichen Charakters der strafrechtlichen Ermittlungen können keine weiteren Informationen mitgeteilt werden.

— Parchetul General

Die Beschwerden und die mutmaßlichen Straftaten

Die Akte entstand aus mehr als 600 Beschwerden, die ein Verein eingereicht hatte. Nach Angaben aus Justizkreisen stammen die Beschwerden von der Vereinigung für Freiheit und soziale Gleichheit (ALES), die über ihr Bürgerprojekt „Valul Democrației“ (Welle der Demokratie) handelt und sich selbst als unpolitisch bezeichnet. Die Beschwerden führen sieben Straftaten auf: Bildung einer organisierten kriminellen Vereinigung, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Amtsmissbrauch, Beihilfe zur Amtsanmaßung, Behinderung der Ausübung des Wahlrechts, Bestechung und ungerechtfertigte Repression. Sie benennen Amtsträger, die hohe Ämter innehatten, darunter den ehemaligen Präsidenten Klaus Iohannis und den ehemaligen Ministerpräsidenten Marcel Ciolacu, sowie Minister, Militärführer, Geheimdienstchefs und aktuelle und frühere Mitglieder des Verfassungsgerichts. Die Website der Bewegung beziffert die Zahl der mutmaßlichen Täter auf 60; auch der Generalstaatsanwalt und zwei Staatsanwälte werden genannt.

Hintergrund der Annullierung

Die Annullierung folgte auf den ersten Wahlgang, in dem sich Călin Georgescu und Elena Lasconi für die Stichwahl qualifiziert hatten. Das Verfassungsgericht beschloss anschließend, den gesamten Wahlprozess zu annullieren, sodass die zweite Runde nie stattfand. Die Beschwerdeführer wollen eine etwaige strafrechtliche Verantwortung im Zusammenhang mit dieser Entscheidung und den Umständen, die ihr vorausgingen, klären. Die Strafakte betrifft die Ereignisse des Jahres 2024 und den Umgang mit den Beschwerden seitdem, nicht eine neue Wahl.

Eine Beschwerde gegen die Staatsanwälte

Eine separate Strafanzeige von ALES richtet sich gegen Staatsanwälte, Hilfspersonal und Beamte der Generalstaatsanwaltschaft. Der Verein wirft ihnen vor, die Untersuchung der Annullierung absichtlich blockiert zu haben, indem sie Hunderte Bürgerbeschwerden in einer Schublade liegen ließen. Nach Angaben von ALES reichten mehr als 600 Bürger ab Dezember 2025 Strafanzeigen gegen die von ihnen für die Ereignisse vom 6. Dezember 2024 Verantwortlichen ein. Die Behörde habe sich geweigert, sie als „P“-Akten zu registrieren, und sie unter einer einzigen Verwaltungsnummer, 2193/VIII-1/2025, zusammengefasst, was nach Darstellung des Vereins jede strafrechtliche Untersuchung blockierte. ALES erklärt, die Justizinspektion habe diese Blockade in einer Entscheidung vom 8. April 2026 bestätigt, in der 589 unerledigte Beschwerden in dieser Akte festgehalten seien. Der Verein fordert die Untersuchung von vier Straftaten: Amtsmissbrauch, Begünstigung des Täters, intellektuelle Urkundenfälschung und Amtsvernachlässigung.

Wir fordern kein vorherbestimmtes Ergebnis. Wir fordern, dass das Gesetz beachtet wird!

— Vereinigung für Freiheit und soziale Gleichheit (ALES)

Zeitleiste und wie es weitergeht

Die Daten in der Akte reichen von der Annullierung im Dezember 2024 bis zur Bestätigung durch die Staatsanwaltschaft am 14. Oktober 2026. Die Beschwerden begannen im Dezember 2025, die Entscheidung der Justizinspektion folgte am 8. April 2026, und die Ermittlung gegen Unbekannt wurde am 27. Juli 2026 angeordnet.

Wichtige Daten im Fall der Annullierung der Präsidentschaftswahl 2024
  1. Präsidentschaftswahl nach der Entscheidung des Verfassungsgerichts annulliert
  2. Nach Angaben von ALES beginnen mehr als 600 Bürger, Strafanzeigen einzureichen
  3. Entscheidung der Justizinspektion hält 589 unerledigte Beschwerden in der Akte 2193/VIII-1/2025 fest
  4. Staatsanwaltschaft ordnet Ermittlung gegen Unbekannt unter der Akte 48/76/P/2026 an
  5. Beschwerdeführer senden das Ersuchen, auf das das amtliche Schreiben der Staatsanwaltschaft antwortet
  6. Staatsanwaltschaft bestätigt das Strafverfahren öffentlich

Niemand wurde angeklagt, und die Staatsanwaltschaft erklärte, sie könne keine weiteren Details veröffentlichen, solange die Untersuchung nichtöffentlich sei. ALES verlangt, dass ihre neue Beschwerde unverzüglich als Strafakte registriert wird, dass alle beteiligten Amtsträger und Staatsanwälte identifiziert werden und dass Register, elektronische Aufzeichnungen und Papierdokumente erhalten bleiben. Sie fordert außerdem Prüfungen auf Interessenkonflikte, eine Weiterleitung an die Justizinspektion und, soweit gesetzlich zulässig, die Suspendierung der Genannten. Der Verein betont, seine Forderung ziele nicht auf einen Schuldspruch gegen die Politiker oder Richter ab, die die Wahl annulliert haben, sondern nur auf die Pflicht der Institutionen, Strafanzeigen zu prüfen.