Anklage und Präventivmaßnahmen

Die Bezirksstaatsanwaltschaft Warschau hat gegen den Arzt Dawid K., den früheren Koordinator der Notaufnahme am Szpital Poludniowy, förmlich Anklage wegen Betrugs erhoben. Der Vorwurf betrifft Betrug in Bezug auf Vermögen von erheblichem Wert in Höhe von insgesamt mehr als 583.000 Zloty (583,5 Tausend Zloty nach Angaben von RMF24). Die Ermittler erklären, der Arzt habe über mehrere Monate seiner Beschäftigung hinweg Dutzende unrichtiger Rechnungen beim Krankenhaus eingereicht. Nach stundenlanger Vernehmung am Dienstag, dem 6. Oktober 2026, stellten die Staatsanwälte Dawid K. unter Polizeiaufsicht, setzten eine Vermögenskaution von 200.000 Zloty fest und verhängten ein Reiseverbot in Verbindung mit der Einziehung des Reisepasses. Der Sprecher Piotr Antoni Skiba bestätigte, dass der Kautionsbetrag bereits hinterlegt wurde. Dawid K. bekannte sich nicht schuldig und gab gegenüber den Ermittlern umfangreiche Erklärungen ab.

Umfang der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen

Der Fall ist Teil einer größeren Gruppe von vier getrennten Ermittlungsverfahren, die derzeit von der Bezirksstaatsanwaltschaft Warschau zu den Vorgängen am Szpital Poludniowy geführt werden. Zwei dieser Verfahren wurden im Juni 2026 nach ersten Medienberichten und vorläufigen Prüfschritten eingeleitet. Im Zentrum der Hauptuntersuchung stehen betrügerische Ansprüche auf nicht verdientes Entgelt; die Ermittler werfen Dawid K. vor, Arbeitsstunden abgerechnet zu haben, in denen er nicht auf dem Krankenhausgelände anwesend war.

In vielen Fällen war der Arzt Dawid K. trotz seiner Erklärungen nicht am Arbeitsplatz auf dem Gelände des Szpital Południowy anwesend.

— Piotr Antoni Skiba

Die Ermittler haben Unterlagen nicht nur aus dem Szpital Poludniowy, sondern auch aus dem Szpital Brodnowski, mehreren Ambulanzen und Hochschuleinrichtungen zusammengetragen, an denen der Arzt parallel Beschäftigungsverträge hatte. Ein zweiter Zweig der Untersuchung befasst sich mit möglichem Amtsmissbrauch durch Amtsträger innerhalb der Krankenhausverwaltung.

Zeitlicher Ablauf der Ermittlungen zum Szpital Poludniowy
  1. Die Warschauer Staatsanwaltschaft leitet nach Medienberichten erste Ermittlungen zu Unregelmäßigkeiten im Krankenhaus ein
  2. Die Oberste Ärztekammer sammelt Beweise für ein berufsrechtliches Verfahren
  3. Dawid K. wird mehrere Stunden lang vernommen und erhält eine förmliche Betrugsanklage
  4. Die Staatsanwaltschaft hält eine Pressekonferenz ab und erläutert Anklagepunkte und Kautionsauflagen

Politische Verbindungen und finanzielle Vorwürfe

Vor der förmlichen Anklage war Dawid K. gleichzeitig Leiter der Notaufnahme und gewählter Bezirksrat im Warschauer Stadtbezirk Ursus für die Bürgerkoalition (KO). Ein Bericht des Nachrichtenportals Zero.pl behauptete, er habe im Vorjahr während seiner Facharztausbildung in Anästhesiologie 1,6 Millionen Zloty an verschiedenen medizinischen Einrichtungen verdient. Das Portal behauptete weiter, Politiker der KO hätten beschleunigte Aufnahmen in die Notaufnahme erhalten, ohne in der Schlange zu warten, und seien unmittelbar nach der Registrierung umfassend diagnostisch untersucht worden. Nach dem Aufkommen dieser Vorwürfe trat Dawid K. aus der Partei aus und gab seinen Sitz im Bezirksrat auf. Zudem hatte er zuvor 500.000 Zloty an das Szpital Poludniowy zurückgezahlt, nachdem die Einrichtung die Zahlung nicht hatte verbuchen können.

Zentrale Finanzzahlen aus den Ermittlungen (PLN)
Gemeldete Einnahmen 20251.600.000Mutmaßlicher Rechnungsbetrug583.500Rückzahlung an das Krankenhaus500.000Hinterlegte Vermögenskaution200.000

Berufliche und politische Folgen

Parallel zum Strafverfahren führt die Oberste Ärztekammer (NIL) über ihren Obersten Disziplinaranwalt ein Disziplinarverfahren fort. Die stellvertretende NIL-Sprecherin Iwona Kania bestätigte, dass der Arzt zwar weiterhin seine Approbation besitze, die Erhebung einer förmlichen Strafanzeige jedoch ein neues und gewichtiges Element für die ärztliche Selbstverwaltung darstelle.

Die Entscheidung der Staatsanwaltschaft dürfte für das berufsrechtliche Verfahren nicht ohne Bedeutung sein. Eine Anklage ist kein Urteil, aber die Staatsanwaltschaft erhebt sie nur, wenn der Verdacht hinreichend begründet ist.

— Iwona Kania

Ein Disziplinarverfahren vor dem Ärztegericht könnte letztlich zu Einschränkungen oder zum vollständigen Entzug seiner Berechtigung zur Ausübung der Heilkunde führen. Unterdessen haben politische Akteure den Verfahrensablauf infrage gestellt. Der frühere stellvertretende Justizminister Marcin Warchoł fragte, warum zwischen den ersten öffentlichen Enthüllungen und der förmlichen Anklageerhebung mehrere Monate vergangen seien, und äußerte Bedenken hinsichtlich des Tempos der Zeugenvernehmungen.