Die Suspendierungen
Justizminister Waldemar Żurek ordnete die sofortige Suspendierung der drei Richter am Warschauer Berufungsgericht Michał Lasota, Piotr Schab und Przemysław W. Radzik von ihren Dienstpflichten an. Auf X gab er bekannt, er habe entsprechende Entscheidungen unterzeichnet, die eine einmonatige Unterbrechung ihrer Arbeit am Gericht vorsehen. Eine am Mittwoch, dem 14. Oktober 2026, veröffentlichte Mitteilung des Ministeriums erklärte, die Anordnungen stützten sich auf das Gesetz über die Organisation der ordentlichen Gerichte, das eine sofortige Unterbrechung bis zur Entscheidung eines Disziplinargerichts zulässt, längstens jedoch für einen Monat. Das Ministerium fügte hinzu, der Schritt greife der Schuldfrage der Richter nicht vor und diene dem Schutz der Würde des Gerichts und wichtiger Dienstinteressen. Den Anordnungen liegen Anträge der Nationalen Staatsanwaltschaft (Prokuratura Krajowa) vom 9. Oktober 2026 zugrunde, mit denen die Genehmigung zur Einleitung eines Strafverfahrens gegen die Richter beantragt wird.
Ein Gericht ist ein Ort zum Schutz des Rechts, kein privates Lehen eines Systems der Gesetzlosigkeit. Die Zeit der Straflosigkeit ist vorbei.
Was die Staatsanwaltschaft vorwirft
Żurek sagte, die Vorwürfe beträfen die Anmaßung staatlicher Organe, die Verwendung beschlagnahmter Siegel und die Erfindung von Verfahren gegen unabhängige Richter. Die Anträge betreffen ein Ermittlungsverfahren wegen der Aneignung richterlicher Funktionen, die Disziplinarsprecher innehatten. Die Staatsanwaltschaft verdächtigt Lasota, seine Befugnisse überschritten zu haben, indem er sich als stellvertretender Sprecher für Disziplinarsachen der Richter an ordentlichen Gerichten ausgab, obwohl der Minister ihn am 29. Juli 2025 von diesem Posten entbunden hatte. Der Antrag führt zudem an, er habe Handlungen vorgenommen, die diesem Posten vorbehalten sind, darunter die Führung von Disziplinarverfahren und die Teilnahme an Verhandlungen vor dem Obersten Gerichtshof. Gegen Schab will die Staatsanwaltschaft einen ähnlichen Vorwurf erheben; er soll sich nach seiner Entlassung am 25. April 2025 weiterhin als Sprecher ausgegeben haben. Radzik soll sich unter anderem wegen der Verbergung von Akten in Disziplinarverfahren und der grundlosen Eröffnung solcher Verfahren verantworten; zudem soll er behauptet haben, weiterhin stellvertretender Sprecher zu sein, obwohl er 2025 von diesem Posten entfernt worden war.
- Schab vom Justizminister als Disziplinarsprecher entlassen
- Lasota vom Justizminister als stellvertretender Disziplinarsprecher entlassen
- Staatsanwaltschaft reicht Anträge beim Obersten Gerichtshof ein, die Immunität der drei Richter aufzuheben
- Minister ordnet die sofortige einmonatige Suspendierung der drei Richter an
Streit über die Kammer des Obersten Gerichtshofs
Żurek argumentierte, über die Anträge müsse die Kammer für berufliche Haftung des Obersten Gerichtshofs entscheiden, deren Rechtmäßigkeit nach seinen Worten seit Langem bestritten wird, weil sie unter Beteiligung der politisierten Neo-KRS eingerichtet wurde. Er forderte die Staatsanwaltschaft auf, die Ausschließung sogenannter Neorichter aus den Spruchkörpern zu beantragen, die in einem fehlerhaften Verfahren ernannt worden seien.
Ich werde nicht zulassen, dass Menschen ohne ordnungsgemäßes Mandat über die Aufhebung der Immunität entscheiden, denn der Fall verlangt eine rechtmäßige und faire Entscheidung.
wPolityce.pl, ein rechtsgerichtetes Medium, vertrat die entgegengesetzte Auffassung und nannte die Suspendierungen einen Angriff auf die richterliche Unabhängigkeit; die Vorwürfe liefen darauf hinaus, die amtliche Arbeit der Richter zu kriminalisieren. Das Medium erklärte, die drei Männer hätten als rechtmäßig ernannte Disziplinarsprecher ethische und disziplinarische Standards durchgesetzt, und beschuldigte das Ministerium, Ämter und Disziplinarakten mit Gewalt an sich zu reißen. Zudem argumentierte es, der Druck zur Ausschließung von Neorichtern verletze Artikel 179 der polnischen Verfassung.
Wie es weitergeht
Nach Angaben des Ministeriums dauert die Suspendierung bis zur Entscheidung des Disziplinargerichts, in jedem Fall aber höchstens einen Monat. Die Anträge sind an den Obersten Gerichtshof gerichtet und bitten ihn, ein Strafverfahren gegen die drei Richter zuzulassen. Wann der Oberste Gerichtshof über sie entscheidet, geht aus den Artikeln nicht hervor.